#4 berufsvorbereitende Bildungsmassnahme: Tag 48

Freitag, 18. Januar 2008

Tag 48

Nach einem Tag voller Tortenbackerei und ähnlich stressiger Unternehmungen und einer Nacht die erst am Morgen anfing, ist es ja wohl kein Wunder, dass ich den ersten Block verschlafen habe. War zum Glück kein Problem. Habe meiner Bildungsbegleiterin erklärt, dass ich nächtlich noch Torte zu essen hatte. Sie hatte volles Verständnis. Der zweite Block bestand dann aus einer Stadt-Land-Fluss-Tabelle, bei der die fehlenden Elemente zu ergänzen waren mittels eines Atlanten. War halt nur blättern. Da ich der einzige war, der tatsächlich gearbeitet hat, durfte ich danach noch Inseln anhand ihres Umrisses benennen. Ja. Spannend.
Lustiger war da schon das Mädchen, das mich völlig entgeistert anstarrte, als ich, da die Herrentoilette abgeschlossen war, kurzerhand in die gegengeschlechtliche ging. Als ich wieder rauskam, stand dieses kleine Mädchen vor mir und lispelte (Normalerweise kann sie gut sprechen. Scheint ziemlich aufgebracht gewesen zu sein.) mich an:

"He! Sie sind falsch!"

"Äh ja. Ich weiss. Steht ja da."
"Aber... aber..."
Lehrerin kommt auf den Flur:
"Das ist die Damentoilette!"
"Ja. Ich weiss. Steht ja da. Aber die andere ist abgeschlossen."
"Ja dann müssen sie sich aus dem Büro den Schlüssel holen."
"Äh ja. Ist ja nix passiert."

Unspektakulär, ich weiss. Aber wenn das schon das Mitreissendste des Tages ist, könnt ihr euch denken, wie der Rest lief.
Zum Glück konnte ich heute abkürzen.
Lieber Zahnarzt als Bildungszentrum.

Heut kam Post vom Arbeitsamt:
"Ihnen wurde wegen der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme laufend Berufsausbildungsbeihilfe gezahlt. Sie hatten jedoch am Unterricht bzw. an der Unterweisung ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes an nachstehenden Tagen nicht an der Maßnahme teilgenommen:

07.12.2007.
[...]
Insoweit ist eine Überzahlung in Höhe von 8,37€ eingetreten. Dieser Betrag ist von Ihnen nach § 50 Abs. 1 SGB X zu erstatten.

Dieser Betrag wird gegen Ihre Ansprüche auf Geldleistungen nach § 51 Abs. 2 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch in Höhe von 8,37€ aufgerechnet. Das bedeutet, dass Sie den Betrag zunächst nicht zu überweisen brauchen. Die Aufrechnung stand in meinem Ermessen, es waren jedoch keine Umstände ersichtlich, die zu einem anderen Ergebnis hätten führen können."
Tja, was soll ich da sagen. Abstreiten ist unsinnig. Was mich stört, ist nur die Tatsache, dass "die Aufrechnung in [seinem/ihrem] Ermessen" stand, da jedoch nirgends ein anderer Name als meiner auftaucht und die Unterschrift ein einzelner Kringel ist.
Habe also nun versucht da anzurufen, damit ich wenigstens weiß, wer mich da abzockt. Kam ja nichtmal als Einschreiben das Ding. Hätte also auch keine rechtliche Relevanz. Gut, die 8,37€ sind mir herzlich egal - allerdings nimmt es mir so die Arbeit ab endlich mal auszurechnen, wieviel ich an einem Tag da verdiene - aber da könnt ja jedeR kommen! Ha!
Schonmal versucht mit dem Arbeitsamt zu telephonieren?
Macht es!
Nach fünf Minuten Player VS CPU gab ich es auf. Hab ja noch andres zu tun. Montag versuch ich es nochmal.

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